Allgemeines
Wir übernehmen Aufträge nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Wir widersprechen hiermit allen sonstigen Geschäftsbedingungen, die uns mitgeteilt werden, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die VOB in ihrer aktuellen Fassung. Diese wird auf Wunsch gerne zur Einsicht vorgelegt. Das Werkvertragrecht des BGB gilt nachrangig.
Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind in der nachfolgenden Reihenfolge:
1. Angebot
2. Auftrag / Auftragsbestätigung
3. Leistungsbeschreibung
4. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
5. VOB
Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vertragsbedingungen ergeben sich aus unserem Angebot in Verbindung mit Ihrer Auftragserteilung und / oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Wir führen unsere Leistungen nach Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik durch. Diese basieren auf den in der VOB Teil C genannten DIN Normen und den Merkblättern des Bundesauschuss für Farbe und Sachwertschutz. Abweichende Regelungen sind möglich, müssen dann aber in der Leistungsbeschreibung benannt sein.
Vor- und Nebenleistungen sind Leistungen gemäß VOB, die als selbstverständliche Hilfeverrichtung zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung genannten Arbeiten gehören. Zur Erleichterung einer ordentlichen Preisfindung können Nebenleistungen separat aufgeführt werden. Sind diese nicht separat aufgeführt, sind diese bereits in der Leistungsbeschreibung benannten vertraglichen Leistung enthalten.
Besondere Leistungen gehören nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich aufgeführt worden sind. Erweisen sich im Vertrag nicht vorgesehene besondere Leistungen nachträglich als erforderlich, so besteht für diese eine Vergütungspflicht. Eine gesonderte Anordnung des Auftraggebers ist hierzu nicht notwendig.
Die vereinbarten Preise gelten für den genannten Leistungsumfang. Vereinbarte Fest- oder Pauschalpreise umfassen keine Zusatzleistungen. Wird von uns eine nicht im Vertrag benannte Leistung gefordert, haben wir Anspruch auf eine gesonderte Vergütung. Dieser Anspruch muß nicht gesondert angekündigt werden.
Sollten aufgrund bauseitiger Gegebenheiten oder auf Kundenwunsch Lieferungen und / oder Leistungen erbracht werden, die nicht im Angebot genannt sind, so berechnen wir diese nach tatsächlichem Materialaufwand und Stundenlohnbasis. Der aktuelle Stundenlohnsatz liegt bei €54,91 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, so berechnen wir 50 % der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung bzw. Materialbereitstellung. Weitere Teilrechnungen erstellen wir gemäß Umfang und Fortschritt der Lieferungen und Leistungen. Die Schlussrechnung erfolgt nach Fertigstellung. Hierbei werden zuvor geleistete Teilzahlungen in Abzug gebracht.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug fällig. Für die rechtzeitige Zahlung gilt der Tag des Überweisungsauftrags. Zahlt der Auftraggeber nach Fälligkeit nicht, so können wir eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese gesetzte Nachfrist erfolglos, so behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen. Darüber hinaus kann der Vertrag unsererseits gekündigt werden. Die bisherigen Lieferungen und Leistungen werden gemäß den Vertragspreisen berechnet.
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Sollten Sie die Ausführung unserer Leistung vor Ablauf dieser Frist wünschen, und danach von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, berechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen. Sollte es sich bei unserer Leistung um reine Materiallieferung handeln, so muss die Warenrückgabe original verpackt und frei Haus an uns innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Bereits bezahlte Waren werden erstattet. Dies gilt nicht für beauftragte Sonderanfertigungen oder für Sie vorgefertigte Waren. Hierzu zählen beispielsweise für Sie eingetönte Farben, Lacke oder Putze, sowie zugeschnittene Bodenbeläge.
Ausführungsbedingungen
Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle Sorge zu tragen. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt uns und unseren Mitarbeitern die erforderlichen Park-, Lager- und Arbeitsplätze, sowie die für die Ausführung unserer Leistungen notwendige Nutzung von Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung. Weiterhin hat der Auftraggeber für den vereinbarten Ausführungszeitraum uns und unseren Mitarbeitern einen ungehinderten Zugang und Erreichbarkeit zur Baustelle und eine ungehinderte Ausführung unserer Leistungen zu ermöglichen.
Wir sind berechtigt die von uns übernommenen Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen, sofern gegen deren Zuverlässigkeit keine berechtigten Zweifel bestehen.
Fertigstellungsfristen
Fertigstellungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich mit uns vereinbart wurden. Wir haften nicht für Verzögerungen aufgrund der Vorleistungen oder Behinderungen anderer Unternehmer, höherer Gewalt, witterungsbedingter Einflüsse, Streik, Krankheit oder andere für uns unabwendbare Umstände, sowie aufgrund von Umständen aus dem Risikobereich des Auftraggebers.
Mitteilung über Fertigstellung
Sofern es sich nicht um eine Akonto-Rechnung handelt, ist die Rechnungsstellung gleichbedeutend als schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung anzusehen.
Abnahme
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung unserer Leistung oder mit Ablauf von 6 Werktagen nachdem die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung genommen wurden, als abgenommen.
Die Abnahme hat im Hinblick auf Abstand und Beleuchtung unter gebrauchsüblichen, der späteren Nutzung entsprechenden Bedingungen zu erfolgen. Werden seitens des Auftraggebers besondere Anforderungen gestellt oder liegen spezielle Lichtverhältnisse (z.B. natürliches oder künstliches Streiflicht) vor, so sind diese vor Ausführung zu benennen und vertraglich zu vereinbaren. Weiterhin hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung der Arbeiten vergleichbare Bedingungen herrschen.
Eigentumsvorbehalt (für Verbraucher)
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
Erweiteter und verlängerter Eigentumsvorbehalt (für Geschäftsleute)
Gelieferte und / oder eingebaute oder verarbeitete Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht zur Demontage / Rückbauung von eingebauten / verarbeiteten Waren vor, wenn dies möglich ist. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung berechtigt. Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf werden in Höhe unserer Forderungen an uns abgetreten.
Abweichungen
Die verwendeten Materialien (z.B. Wandbeschichtungen, Tapeten, Bodenbeläge, Farben) können aus drucktechnischen oder produktionsbedingten Gründen Abweichungen gegenüber einem Muster aufweisen. Diese sind kein Reklamationsgrund. Gleiches gilt auch für Naturstoffe (z.B. Holz, mineralische Putze). Hierbei sind naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale stets zu beachten. Auch später auftretende Veränderungen des Materials durch äußerliche Einflüsse wie z.B. durch Luftfeuchtigkeit, Reinigung, Rauchen oder durch die Nutzung eines Kamins können nicht als Mängel anerkannt werden. Insbesondere bei Naturprodukten handelt es sich hierbei vielmehr um eine natürliche Patina.
Bei Velours-Teppichböden können in seltenen Fällen bleibende Schattierungen (sog. Shading-Phänomen) auftreten, deren Ursache nicht material- oder konstruktionsbedingt ist. Hierfür übernehmen die Hersteller keine Gewährleistung. Aus diesem Grund können auch wir Mängelansprüche in diesem Fall leider nicht anerkennen.
Handwerklich frei gestaltete Oberflächen, wie z.B. Oberflächenputze, Spachteltechniken, Wisch- oder Folientechniken sind immer ein Unikat und tragen die individuelle Handschrift des Verarbeiters. Abweichungen zu gezeigten Musterflächen stellen keinen Mangel dar.
Abweichungen und Unregelmäßigkeiten in Oberflächen sind innerhalb der Maßtoleranzen gemäß VOB zulässig. Hierzu zählen z.B. Haarrisse und Ebenheitsabweichungen. Innerhalb der Toleranzen sind sie von Mängelansprüchen ausgenommen.
Mängelansprüche
Unsere Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Weiterhin, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich ist.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund sonstiger äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Bitte beachten Sie hierzu auch immer die Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller.
Bei berechtigten Mängelansprüchen obliegt es uns, ob wir unentgeltlich nachbessern, neu liefern und verarbeiten oder austauschen.
Wir haften nur für die von uns durchgeführten Leistungen. Wir haften nicht für Schäden oder Mängel, die in unserer Leistung entstanden sind, in der Ursache aber in den Vorleistungen anderer Unternehmer oder in Eigenleistung liegen.
Geltendmachung von Ansprüchen
Zur Geltendmachung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers bedarf es der Schriftform.
Zahlungseinbehalt
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen in einem Umfang zurückgehalten werden die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Es können nur Zahlungen zurückgehalten werden, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
Rücknahmen
Eine Rücknahme von ordnungsgemäßer gelieferter, fehlerfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rücknahme aus Kulanz ist unsererseits nach besonderer Absprache möglich, wenn es sich um originalverpackte, unbeschädigte Ware handelt. Ausgenommen hiervon sind immer getönte Farben und Lacke, sowie Teppichböden im Zuschnitt. Bei einer Rücknahme aus Kulanz behalten wir uns das Recht vor, Wiedereinlagerungskosten oder Kosten, die uns für die Rückgabe an unseren Lieferanten entstehen, in Rechnung zu stellen.
Vertragsstrafen, Kostenübernahme
Vertragsstrafen müssen separat und schriftlich vertraglich vereinbart werden und sind nur durch unsere Gegenzeichnung gültig.
Eine Kostenübernahme für eine Fertigstellung oder Mängelbeseitigung Dritter, für die Einschaltung eines Rechtsbeistands oder Sachverständigen ohne vorherige schriftliche Mitteilung an uns und angemessene Nachfristsetzung lehnen wir ab.
Sonstiges
Die Weitergabe von Leistungsbeschreibungen, Aufmassberechnungen und Farbgestaltungen an Mitbewerber oder eine sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Nettetal. Wir sind jedoch berechtigt, den Gerichtsstand am Ort des Auftraggebers festzulegen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Bedingungen ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, so bleibt dieser aufrecht erhalten.
© marco lück | malermeister . 2024